Allgemeine Geschäftsbedingungen Silent HighTech Solutions

Stand 23.05.2021


Allgemeine Ver­kaufs­bed­ing­ung­en und Mon­tage­bed­ing­ung­en
Gültig ab 01.01.2020


Allgemeine Verkaufsbedingungen
 
1. Allgemeines
2. Angebote
3. Lieferung
4. Preise
5. Versand und Gefahrübernahme
6. Aufstellung, Inbetriebnahme, Entsorgung und Betreiberwechsel
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Software
10. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
11. Schutzrechte, Rechtsmängel
12. Rücktritt, Schadensersatz
13. Haftung für anwendungsbezogene Folgen
14. Exportkontrolle
15. Verarbeitung personenbezogener Daten
16. Wirksamkeit
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
18. Musik und Nutzung anderer GEMA relevanten Daten
 
Montagebedingungen
 
1. Allgemeines
2. Vorbereitungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen


 
1. Allgemeines
 
1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen und Montagebedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden im Anwendungsbereich unserer Produkte, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Kunde erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung in Schrift- oder Textform. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere vorbehaltlose
Lieferung in deren Kenntnis Vertragsinhalt.

1.2 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen einer Partei sowohl zur Begründung als auch in Bezug auf den Vertrag (z. B. Auftragsbestätigung, Fristsetzung oder Mängelanzeige) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax)
abzugeben und bei Textform auch ohne Unterschrift gültig. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1.3 Die Produkte der Silence HighTech Solutions GmbH, insbesondere SOTOS, sind über Jahre sorgsam entwickelt und aufwändig getestet, als auch patentrechtlich geschützt. Jede eigenmächtige Veränderung des Systems oder das Nutzen anderer Komponenten, sind zu unterlassen und ziehen u.U. rechtliche Schritte nach sich. Es dürfen mit SOTOS nur ausdrücklich von der Firma Silent HighTech Solutions GmbH zertifizierte Komponenten genutzt werden. Mit dem Inkrafttreten des Kaufvertrages erkennen die Käufer und Nutzer diese Regelung an. Sollte sich dennoch der Bedarf an anderen Komponenten oder
Schnittstellen ergeben, sind diese mit der Firma abzusprechen und schriftlich abzustimmen. Mündliche Vereinbarungen sind nicht zureichend für eine Nutzungserlaubnis anderer als der gelieferten Komponenten. Sollten Schäden am Gesamtsystem (Hardware, Software) oder andere Schäden bei den Nutzern (z.B. Hörschäden, andere Gefahren, Verletzungen oder Schäden an Personen) durch Nutzen nicht von der Firma zertifizierter Komponenten entstehen, ist eine Haftung durch die Firma ausgeschlossen.
 
2. Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend. An seinen Auftrag ist der Kunde 4 Wochen gebunden. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
 
3. Lieferung
 
3.1 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Werden wir an der Silent HighTech Solutions GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Januar 2021 rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen - bei uns oder unseren (Zu-) Lieferanten - behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Pandemiebedingte Lieferschwierigkeiten, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Vertrag nur nach Maßgabe von Ziff. 12.1 zurücktreten.

3.2 Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Ziff. 3.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.

3.3 Von der Behinderung nach Ziff. 3.1 und der Unmöglichkeit nach Ziff. 3.2 werden wir den Kunden umgehend verständigen.

3.4 Rechte des Kunden zum Rücktritt und/oder Ansprüche auf Schadensersatz im Fall der von uns zu vertretenen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung bestimmen sich nach Ziff. 12.

3.5 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Dies gilt gleichermaßen, wenn uns nicht mindestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin die Finanzierungsbestätigung oder Eintrittserklärung eines von uns akzeptierten Finanzdienstleisters vorliegt.

3.6 Zu Teillieferungen sowie Teilberechnungen (siehe Ziff. 7.1) sind wir berechtigt.

3.7 Wird der ursprünglich vereinbarte Liefer-, Montage- oder Übernahmetermin um mehr als 1 Woche verschoben, so können wir Ersatz der Mehraufwendungen für das erfolglose Angebot sowie für Aufbewahrung und Erhalt des Liefergegenstandes verlangen. Bei verschobener Montage und Übernahme können wir auch eine angemessene Entschädigung auf Basis unserer jeweils gültigen Preise verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir die Terminverschiebung zu vertreten haben. Weitere Rechte bleiben unberührt.
 
4. Preise
 
4.1 Alle Preise verstehen sich - soweit nichts anderes vereinbart ist - einschließlich der Kosten für Verpackung und deren Entsorgung, Fracht, Transportversicherung und Montage. Die Frachtkosten sind begrenzt auf die Anlieferung bis zum Aufstellungsort mit üblichen Transportmitteln auf verkehrstypischen Wegen. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Je nach Produkt kann es sein, dass Teilrechnungen für Produktkomponenten ausgestellt werden, dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn im Zukauf hochpreisige Hardwarekomponenten Teil des Gesamtproduktes sind.

4.3 Mit Abschluss des Verkaufsvertrages bzw. eines schriftlichen Auftrages, werden 50% des notierten Kaufpreises fällig, es sei denn, es wird schriftlich explizit anders vereinbart. Mit Eingang des Betrages auf dem Geschäftskonto der Silent HighTech Solutions GmbH wird das bestellte Produkt konfektioniert und zur Lieferung vorbereitet.

4.4 Verzögert sich die Übernahme der von uns zu liefernden Produkte aus Gründen, für die der Kunde überwiegend verantwortlich ist, um mehr als 12 Monate ab unserer Auftragsbestätigung, sind wir berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend unserem gültigen Listenpreis bei Übernahme anzupassen. Sonstige oder weitergehende Rechte, insbesondere aus Annahmeverzug, bleiben unberührt.
 
5. Versand und Gefahrübernahme
 
5.1 Alle Sendungen sind bis zum Eintreffen beim Kunden gegen Transportschäden und Transportverlust versichert. Tritt ein Transportschaden oder ein Verlust ein, so muss uns dies unverzüglich unter Beifügung einer Schadens- bzw. Verlustbestätigung des Transportunternehmens gemeldet werden. Das beschädigte Gut ist zu unserer Verfügung zu halten.

5.2 Mit der Einbringung der Sendung in die Räume des Kunden geht die Gefahr auf ihn über.

6. Aufstellung, Inbetriebnahme, Entsorgung und Betreiberwechsel
 
6.1 Die von uns gelieferten Produkte werden nach Rücksprache mit uns übergeben und falls so abgesprochen in Betrieb genommen. Darüber hinaus schriftlich vereinbarte Einweisungen und Applikationstrainings sind binnen 3 Monaten ab Übernahme des Produkts wahrzunehmen, andernfalls verfallen sie ersatzlos.

6.2 Bei Verzögerungen aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, die dazu führen, dass wir unsere Lieferungen und/oder Leistungen nicht zum bestätigten Termin erbringen können, werden wir mit dem Kunden einen neuen Termin vereinbaren. Wir haben das Recht, eine Abschlagszahlung in Höhe von 90% des Auftragswertes (unter Anrechnung bisher in Rechnung gestellter Beträge) in Rechnung zu stellen.

6.3 Fall Montagen schriftlich vereinbart wurden, gelten ergänzend unsere umseitig abgedruckten Montagebedingungen.

6.4 Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde wird im Entsorgungsfall nicht die Einrede der Verjährung erheben.

6.5 Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Pflichten aus einem Vertrag Nachunternehmern bedienen.

6.6 Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich über einen Weiterverkauf, sonstigen Betreiberwechsel oder die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte unter Angabe der Modell- und der Seriennummer sowie der Adresse des Empfängers und dem Datum des Betreiberwechsels bzw. der Entsorgung schriftlich zu informieren. Der Kunde verzichtet diesbezüglich auf die Einrede der Verjährung.

6.7 Es wird darauf hingewiesen, dass der Weiterverkauf und/oder Änderung der Nutzung oder der Nutzer von patentrechtlicher bzw. lizenzrechtlicher Relevanz sind. Somit verpflichtet sich der Kunde auch diesbezüglich die Nutzer- oder Nutzungsänderungen schriftlich anzuzeigen und mit der FA Silent HighTech Solutions GmbH abzusprechen.
 
7. Zahlung
 
7.1 Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe und (End-) Rechnung ohne Abzug fällig. Werden im Rahmen eines Auftrages mehrere, in sich geschlossene Anlagen geliefert und montiert, so können wir für betriebsfähige Anlagen Teilrechnungen vornehmen. Siehe auch 4.3: Vorauszahlung

7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

7.3 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen von uns unbestritten, anerkannt oder diese rechtskräftig
festgestellt worden sind.

7.4 Eine Patronatserklärung, Bürgschaft oder eine andere Sicherheit wird durch uns, unsere Gesellschafter oder Dritte nicht gestellt.
 
8. Eigentumsvorbehalt
 
8.1 Die gelieferten Produkte bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

8.2 Der Kunde darf, die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte nur mit unserer schriftlichen Zustimmung veräußern, vermieten oder sonst darüber verfügen. Er ist insbesondere nicht zu einer Sicherungsübereignung oder Verpfändung berechtigt.

8.3 Gerät der Kunde mit der Erfüllung einer Pflicht aus Vertrag oder Gesetz in Verzug, wird er uns jederzeit Zutritt zu den Produkten gewähren und diese auf Verlangen an uns herausgeben.

8.4 Greifen Dritte auf die unserem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Produkte zu, so wird der Kunde sie auf unseren Eigentumsvorbehalt aufmerksam machen und uns von dem Vorfall sofort verständigen.

8.5 Für den Fall, dass über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet und der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte noch nicht vollständig bezahlt ist, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
 
9. Software
 
9.1 Für von uns gelieferte Software gewähren wir dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare Recht, diese Software nur auf der vertraglich vereinbarten Anlage zu dem vertraglich vorgesehenen bzw. bei Lieferung vorausgesetzten Zweck zu nutzen.

9.2 Dem Kunden stehen kein Vervielfältigungs-, Änderungs- oder Bearbeitungsrecht sowie kein Recht zur Unterlizenzierung an der Software zu, es sei denn, dass einer dieser Ausschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften unzulässig ist. Die von uns gelieferte Software ist v.a. Teil des Betriebssystems des Gesamtproduktes und darf nur von uns bzw. nach unserem vorherigen schriftlichen Einverständnis verändert bzw. mit anderer Software kombiniert werden. Die Anfertigung von Kopien des Quellcodes auf unserer Hardware ist nicht zulässig und wird ggf. strafrechtlich verfolgt. Eine weitergehende Verwertung, z.B. die Mehrfachnutzung, bedarf unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht in eine andere Codeform zu bringen oder Veränderungen am Code vorzunehmen, Software nicht zu dekompilieren, oder sie sonst auf eine menschlich wahrnehmbare Form zu reduzieren und solche Versuche bei Dritten zu unterbinden, es sei denn, dass eine solche Maßnahme nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, und nur dann, wenn die hierzu notwendige Information von uns nicht auf Anfrage zugänglich gemacht wurde. Der Kunde wird Dritten keinen Zugriff und keine Nutzung der Software gestatten und die Software vor Zugriffen Dritter schützen. Der Kunde wird keine Hinweise auf ein Urheberrecht, ein Warenzeichen oder andere Schutzrechte von Silent HighTech Solutions GmbH in oder im Zusammenhang mit der Software entfernen, ändern oder abdecken.

9.3 Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Mängel in der Software und dem dazugehörigen Material unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Mängel liegen vor bei Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, wobei unerhebliche Abweichungen außer Betracht bleiben.

9.4 Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial wird der Aufwand für die Wiederbeschaffung der Daten von uns nicht ersetzt.

10. Gewährleistung (Sachmängelhaftung)
 
10.1 Für unsere Produkte verjähren Gewährleistungsansprüche 12 Monate nach Ablieferung. Gewährleistungen zu Mängeln an der Hardware unterliegen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Zulieferer bzw. Hersteller (z.B. speziell für Produktkomponenten jeweils geltende (nationale) Garantiebestimmungen).  
Die gesetzlichen Bestimmungen über Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

10.2 Für gebrauchte Produkte stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig oder vorsätzlich eine Pflicht verletzt, einen Mangel arglistig verschwiegen oder diesbezüglich eine Beschaffenheitsgarantie übernommen.

10.3 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, fehlerhafter Voraussetzungen oder technischer Angaben des Kunden oder aufgrund von Außeneinwirkungen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren, entstehen sowie nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch, wenn vom Kunden oder von Dritten ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis Eingriffe oder Veränderungen an den Produkten vorgenommen werden oder Bedienungsanleitungen nicht beachtet wurden.

10.4 Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Ablieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

10.5 Produkte, die zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges Sachmängel aufweisen, werden nach unserer Wahl unentgeltlich in Stand gesetzt oder durch einwandfreie Produkte ersetzt; unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

10.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 12.

10.7 Bei Mängelrügen, deren Berechtigung zweifelsfrei ist, darf der Kunde Zahlungen in einem angemessenen Umfang zurückhalten. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

10.8 Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. 10 geregelte Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

11. Schutzrechte, Rechtsmängel
 
11.1 Wir übernehmen die Haftung dafür, dass die gelieferten Hard- und Software-Produkte als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend "Schutzrechte" genannt) sind.

11.2 Falls Dritte gegen uns berechtigte Ansprüche aus Schutzrechten geltend machen sollten, so werden wir innerhalb der in Ziff. 10.1 genannten Frist nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Hard-oder Software-Produkt kostenlos entsprechend ändern, oder es durch ein schutzrechtfreies ersetzen. Sind diese Maßnahmen nicht oder nur mit unzumutbarem wirtschaftlichen Aufwand durchführbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts-oder Minderungsrechte zu.

11.3 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

11.4 Für weitergehende Ansprüche haften wir ausschließlich nach Maßgabe von Ziff. 12.
 
12. Rücktritt, Schadensersatz
 
12.1 Nur soweit eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung von uns zu vertreten ist, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Rücktritt oder Kündigung berechtigt. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere §§ 651, 649 BGB) ist ausgeschlossen.

12.2 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Im Fall der Verzögerung der Lieferung sind sowohl
Schadensersatzansprüche als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung auch dann ausgeschlossen, wenn eine vom Kunden gesetzte Frist abgelaufen ist. Dies gilt nicht, soweit wir nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, bei Arglist, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie oder wegen Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages wesentlich sind, auf deren Erfüllung der Kunde üblicherweise vertrauen darf und deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet ("wesentliche Vertragspflichten"), haften. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

12.3 Soweit dem Kunden nach dieser Ziff. 12 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziff. 10.1. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 
13. Haftung für anwendungsbezogene Folgen

13.1 Die gelieferten Produkte sind, wenn nicht explizit anders ausgewiesen keine Medizinprodukte i.S. des Medizinproduktegesetzes. Sie sind lediglich Assistenzsysteme wie z.B. eine Lupenbrille oder ein PC in einem Operationssaal. Die Art der Nutzung wird von der Silent HighTech Solutions GmbH auch anhand der Bedienungsanleitung empfohlen.
Eine Haftung durch anwendungsbezogene oder in der Anwendung entstehende Komplikationen bei Nutzern oder Patienten, bei auftretenden Fehlern jedweder Art und Schäden an Menschen (Nutzern, Anwendern und Patienten, Kunden, andere Lebewesen) z.B. durch Nichthören von Umständen, nicht wahrgenommenen Alarmen aus Technik im Anwendungsbereich, unangemessen lautes Hören von Musik, Ausblenden von relevanten Kommunikationspartner oder Daten, Verlassen des Funkbereiches u.a., sind umfänglich ausgeschlossen. Der Nutzer, Betreiber bzw. Anwender der Produkte von der Silent HighTech Solutions GmbH übernimmt die Verantwortung für Folgen jedweder Art, die aus der Anwendung dieser abzuleiten sind, solange nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13.2 Die Verantwortung in der Anwendung unserer Produkte liegt ausdrücklich beim Nutzer. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn unsere Produkte zur Unterstützung von Chirurgischen Eingriffen genutzt werden. Hier haftet grundsätzlich der Anwender, da er die Sorgsamkeit im Management dieser Prozedur unter Beachtung aller wichtigen Signale während des Eingriffes sicherstellt und die Produkte der Silent HighTech Solutions GmbH lediglich als unterstützendes Werkzeug konzipiert wurden. Es wird auf die bis dahin veröffentlichte wissenschaftliche Literatur verwiesen.

13.3 Der Anwender erkennt mit der Inbetriebnahme der Produkte der Silent HighTech Solutions GmbH an, dass er die Verantwortung für einen umfänglichen Informationsfluss in der Anwendungsumgebung innehat. Sollten er oder weitere Nutzer in der Unterstützungsumgebung Gefahren nicht wahrnehmen oder durch eigene Anpassungen im Informationsfluss innerhalb der Anwendungsumgebung unterdrücken, liegen mögliche Folgen in der Verantwortung der Nutzer bzw. Anwender. Das gilt insbesondere, wenn wichtige Alarme aus anderer Medizintechnik nicht gehört werden, weil die dazu als AdOn vorgesehene Audioeinspeisung nicht angeschafft, nicht beauftragt oder abgeschaltet bzw. unterdrückt wurde. Jegliche diesbezügliche Haftung, insbesondere für aus der konkreten Anwendung abzuleitenden Personen- und Sachschäden durch die
Silent HighTech Solutions GmbH ist ausgeschlossen. Dem Kunden ist bewusst und es ist von ihm akzeptiert, dass er selbst vollumfänglich für die Anwendung der Produkte der Silent HighTech Solutions GmbH haftet, solange nicht Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

13.4 Vom Kunden ist anerkannt, dass die o.g. Regelungen für Deutschland und weltweit für alle Anwendungsorte Gültigkeit besitzen.
 
14. Exportkontrolle
 
Der Kunde wird alle die Produkte betreffenden inländischen, ausländischen sowie internationalen Vorschriften über die Exportkontrolle einschließlich der "U.S. Export Administration Regulations" sowie sämtliche Beschränkungen hinsichtlich Endbenutzer, Endnutzung und Bestimmungsland beachten. Bei einem Wiederverkauf ist der neue Käufer entsprechend zu verpflichten. Dabei ist der Wiederverkauf aufgrund der anwendungsbezogenen Lizenzverträge mit der Silent HighTech Solutions GmbH schriftlich abzusprechen und einvernehmlich zu regeln. ggf. kommen auf den Wiederverkäufer zusätzliche Kosten zu.
 
15. Verarbeitung personenbezogener Daten
 
15.1 Während der geltenden Gewährleistungsfrist und eines etwaigen hier vereinbarten Servicezeitraums müssen wir möglicherweise auf Computerdateien des Produkts zugreifen, diese anzeigen oder herunterladen, die Daten enthalten können, die in irgendeiner Form auf eine identifizierte oder identifizierbare Person verweisen ("personenbezogene Daten"). Soweit wir Zugang zu personenbezogenen Daten hat und die einschlägigen Gesetze es verlangen, werden wir

i. personenbezogene Daten unter Einhaltung aller für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Gesetze und Vorschriften und nur soweit zur Erfüllung von (Gewährleistungs-) Pflichten nach diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen erforderlich verarbeiten. "Verarbeitung" bezeichnet im Kontext dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen einen Arbeitsvorgang oder eine Folge von Arbeitsvorgängen, die maschinell oder auf andere Weise ausgeführt werden. Dazu zählen beispielsweise das Erheben, Aufzeichnen, Reorganisieren, Organisieren, Speichern, Laden, Anpassen, Modifizieren, Wiederherstellen, Einsehen, Anzeigen, Nutzen, Offenlegen, Verbreiten, Entfernen, Löschen oder Zerstören personenbezogener Daten
(die Begriffe "Verarbeitung" und "Verarbeitet" werden entsprechend gedeutet).

ii. personenbezogene Daten nur zu Kundendienst- und Gewährleistungszwecken, ansonsten nur mit Genehmigung oder auf Anweisung des Kunden verarbeiten,

iii. sicherstellen, dass nur mit Kundendienst und Gewährleistungen beauftragte Personen auf die personenbezogenen Daten Zugriff haben und diese Personen auf den Schutz und die Geheimhaltung der personenbezogenen Daten verpflichten,

iv. geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen treffen um personenbezogene Daten zu schützen, den Kunden bei der Einhaltung gesetzlicher Auflagen zu unterstützen und ihm glaubhaft darzulegen, dass wir die Gesetze einhalten,

v. den Kunden unverzüglich über Datenschutzverletzungen zu informieren, die uns zur Kenntnis gelangt sind, es sei denn, dies wird uns - beispielsweise durch eine Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörde - untersagt.

vi. persönliche Daten nicht länger aufbewahren als für die Erfüllung von Verpflichtungen nach diesen Bedingungen erforderlich, und nach Wahl des Kunden die sichere Löschung oder Rückgabe aller persönlichen Daten unter gleichzeitiger Löschung
aller in unserem Besitz befindlichen Kopien veranlassen, es sei denn, der Kunde gibt eine andere Anweisung oder wir sind gesetzlich zur Aufbewahrung dieser persönlichen Daten verpflichtet;

vii. dafür sorgen, dass die Übermittlung personenbezogener Daten an verbundene Unternehmen oder Unterauftragsverarbeiter nach einem gesetzlich anerkannten Übertragungsmechanismus erfolgt, wenn personenbezogene Daten im Rahmen von
Gewährleistungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden,

viii. Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass wir Unterauftragsverarbeiter für die Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen und beauftragen dürfen. Wir sorgen dafür, dass Unterauftragsverarbeiter in Bezug auf die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten vertraglich an ähnliche Datenschutzpflichten gebunden sind, wie sie für uns im Rahmen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten.

15.2 Jede Partei hat geschäftliche Kontaktdaten, die als personenbezogene Daten einzustufen sind, vor unbefugter Offenlegung und jeder anderen unrechtmäßigen Verarbeitung zu schützen und darf sie nur für legitime Zwecke des Geschäftsverkehrs
untereinander nutzen.

15.3 Während der geltenden Gewährleistungsfrist und eines etwaigen hier vereinbarten Servicezeitraums muss der Kunde uns an jedem Standort eine gesonderte Breitband-Internet-Verbindung zur Herstellung einer Fernverbindung zum Produkt bereitstellen und für die erforderliche Infrastruktur für die Fernwartung des Produkts sorgen, indem er

- die Installation eines von uns genehmigten Routers (oder eines für die Silent HighTech Solutions GmbH akzeptablen Routers des Kunden) für die Anbindung des Produkts an das Kunden-Netzwerk unterstützt,

- einen sicheren Standort für die Hardware zum Anschluss des Produkts an das u.U. im Unternehmen installierte LAN der Silent HighTech Solutions GmbH unterhält (z.B., falls ein Vernetzen der Produkte innerhalb des Unternehmens erfolgte),

- innerhalb des Standortnetzwerks eine freie IP-Adresse für den Anschluss des Produkts an das Kunden-Netzwerk bereithält, z.B. durch eine Remote-Control-Verbindung

- die damit hergestellte Verbindung während des gültigen Gewährleistungs- und Servicezeitraums aufrecht erhält (und die Verbindung auch nicht vorübergehend unterbricht oder deaktiviert)

- uns nach einer vorübergehenden Leitungsunterbrechung die Wiederherstellung der Verbindung ermöglichen.

Falls der Kunde den in diesem Abschnitt beschriebenen Zugang nicht bereitstellt und das Produkt (auch infolge einer vorübergehenden Leitungsunterbrechung) nicht mit den von der Silent HighTech Solutions GmbH empfohlenen Werkzeuge verbunden ist, akzeptiert der Kunde Auswirkungen auf die Verfügbarkeit des Produkts, zusätzliche Kosten und Verzögerungen bei der Behebung von Problemen.

15.4 Personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Adress- und Bestelldaten, werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des Datenschutzrechts von uns als verantwortliche Stelle oder von einem Dritten in unserem Auftrag zum Zwecke der Geschäftsabwicklung verarbeitet. Es werden nur solche Daten verarbeitet, die zur Verfolgung des Zwecks erforderlich sind. Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs.1 f) DSGVO werden wir in Fällen, in denen wir in Vorleistung treten (z.B. Rechnungskauf), Daten an Auskunfteien, weiterleiten, um eine Bonitätsprüfung durchzuführen.

15.5 Sollten die Produkte der Silent HigTech Solutions GmbH genutzt werden, um auch verbale Konversationen (einzeln und im Team) aufzuzeichnen (für Sprachsteuerungen, Dokumentation etc.), gelten die jeweiligen gesetzlichen und die o.g. Bestimmungen des Datenschutzes. Die Verantwortung hierfür liegt beim Kunden.
 
16. Wirksamkeit
 
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten ist Göttingen, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

18. Musik und Nutzung anderer GEMA relevanten Daten

18.1 Innerhalb unserer Systeme kann eine Musikdatenbank eingebunden sein. Im Falle von Schutzrechten sind diese vom Betreiber mit der GEMA abzustimmen. Die Verantwortung hierfür und eventuell entstehende Kosten sind vom Kunden bzw.
Anwender zu tragen. Sollten netzwerkgebundene Musik-Datenbanken wie Spotify®, Youtube®, JazzRadio.com® oder ähnliche eingebunden werden, liegt die Verantwortung inhaltlich und hinsichtlich Erlangen diesbezüglicher Nutzungsrechte
ebenso beim Kunden bzw. beim Anwender. Das gelieferte Produkt enthält ggf. eine Auswahl an Musik für die Demonstration eines vollumfänglich funktionierenden Systems. Mit dem Kauf des Systems gehen die Verantwortung des Nutzes dieser Musik hinsichtlich Urheberrechte (z.B. Gema) auf den Nutzer über. Es wird darauf hingewiesen, dass der im Auslieferzustand ggf. enthaltende Content an Audiodaten Nutzungskosten erzeigen kann.

18.2 Die Art der Musik (z.B. Informationsdichte, Lautstärke, Intensität, Aggressivität, Musikstil etc.) hat Einfluss auf die bisher gezeigten positiven Effekte auf, die von Produkten der Silent HighTech Solutions GmbH unterstützten (Arbeits-) Umgebungen und Prozesse. Die Verantwortung hierzu liegt vollumfänglich beim Anwender. Empfohlen wird den Hörgewohnheiten des Nutzers angepasste ruhige (Ruhe-vermittelnde), den Restlärm gerade überdeckende Instrumental-Musik, welche keine verbalen Informationen überträgt (wenig gesungene, gesprochene Texte). Menschen können nur eine begrenzte Menge an Informationen in Echtzeit verarbeiten. Ein Vorteil der Systeme von Silent HighTech Solutions ist, dass es die individuelle Informationsdichte reduziert. Die Art und „Informationsdichte“ lauter Musik kann diesen Vorteil wieder zunichtemachen. Wir verweisen hierzu auch auf die bisherigen wissenschaftlichen Veröffentlichungen.


Montagebedingungen
 
1. Allgemeines
Zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Anwendungen unserer Produkte erfolgen Absprachen und Abstimmungen mit unseren Kunden. Der Kunde hat die Räumlichkeiten entsprechend den geltenden rechtlichen und behördlichen Vorschriften, den Regeln der Technik sowie unseren Vorgaben so rechtzeitig herzurichten, dass unsere Produkte sach-und fachgerecht montiert und in Betrieb genommen werden können. Eine Festinstallation vor Ort ist – wenn nicht anders vertraglich festgelegt – ist nicht im
Leistungsumfang der Silent HighTech Solutions GmbH. Die Firma liefert die Hardware nach Absprache im Rack z.B. als mobile, in sich voll funktionsfähige Einheit. Die Integration in bestehende Netzwerkumgebungen, z.B. Telefonie oder Vernetzung von integrativen, anderen Bausteinen des Käufers, ist nicht grundsätzlich die Leistung der Silent HighTech GmbH und muss ggf. schriftlich vereinbart werden.
 
2. Vorbereitungen

2.1 Funktechnik Die Produkte der Silent HighTech Solutions GmbH nutzen zugelassene Funktechnik. Die Verantwortung der Inbetriebnahme hinsichtlich Sicherheit in diesem Funkbereich unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen und in der Verantwortung des Nutzers. Die Herstellerbezogenen Richtlinien und Vorschriften sind zu beachten. Insbesondere gelten die Bestimmungen der Bundesnetzargentur oder die jeweiligen nationalen Vorschriften. Sollten die Produkte der Silent HighTech Solutions GmbH in (entfernten) Nebenräumen verbaut werden, sind die zulässigen Abstände bzw. Maximalabstände zu Sendeeinheiten der (Audio-) Funktechnik zu beachten. Insbesondere müssen für die Hochfrequenztechnik hochwertige Marken-Kabel verwendet werden, um die bereitgestellte Qualität der (Audio-) Übertragung zu wahren. Die Räume, einschließlich aller Schalt- und Nebenräume, müssen trocken, hinreichend staubfrei verschließbar sein, soweit erforderlich für die Anbringung von Laufschienen vorbereitet, und die Montage von Halterungen, Geräterahmen usw. durchgeführt sein. Auf eine gute Belüftung zum Wärmeabtransport aus dem Rack muss geachtet werden.

2.2 Elektroinstallation und Verkabelung

Das Verlegen von Netzleitungen, Elektroanschlüssen, Kabelkanälen, Rohren usw. sowie die Anbringung von Sicherungskästen und Hauptschaltern müssen entsprechend den einschlägigen VDE-Vorschriften erfolgt sein. Steckdosen müssen für den Anschluss von Elektrowerkzeugen betriebsbereit und für uns kostenfrei benutzbar sein. Bei der Montage von EDV-Anlagen ist zusätzlich darauf zu achten, dass die Energieversorgung gemäß den produktspezifischen Anforderungen sichergestellt ist. Wir
empfehlen je nach Anspruch an die Ausfallsicherheit der EDV-Anlage die Verwendung von ausfallsicheren Stromversorgungseinrichtungen. Weiterhin müssen die Verkabelungsarbeiten für den Anschluss peripherer Geräte (Terminals) abgeschlossen sein. Das Verbauen der Produkte der Silent HighTech Solutions GmbH erfolgt durch die Nutzer bzw. ihre Beauftragten. Bei EDV-Montage insbesondere der nicht sichtbaren Verbauung der Produkte, empfehlen wir diverse abschließbare Schränke und Tische zur Aufnahme von Dokumentationen, Datenträgern und Service-Material vorhanden sind.

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